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Weiterbildung im Oberen Wiesental

Willst Du ein echter Bergdoktor werden?

„Jeder Tag ist eine neue Chance, das zu tun, was du möchtest.“

Friedrich von Schiller
In den Gesundheitszentren Todtnau und Schönau erwartet Dich eine interessante Tätigkeit in einem gut eingespielten Team.  Du wirst hier das Fach Allgemeinmedizin in seiner ganzen Vielfalt kennenlernen, darüber hinaus bietet sich Dir die Möglichkeit, Deine Kenntnisse in Sport-,Ernährungs-, Betriebs-, Palliativ- und Notfallmedizin sowie der Behandlung von Unfällen aller Art zu vertiefen.

Wir sind eine große überörtliche Gemeinschaftspraxis mit 10 Ärzt*innen inmitten des Naturparks Südschwarzwald, seit Jahren akademische Lehrpraxis der Universität Freiburg (PJ) und nördlicher Ausleger des Palliativnetzes Lörrach (SAPV).

Wir betreiben den Notarztstandort LÖ 4/80-4 / 4/82-1 und besetzen unser NEF 24h.

Ein Ort - vier Möglichkeiten

  • A

    Weiterbildungsassistent*in Allgemeinmedizin ohne vorherige Facharztbezeichnung

  • B

    Weiterbildungsassistent*in
    als Quereinstieg mit einer Facharztbezeichnung
    aus einem anderen Fach

  • C

    Weiterbildung zur Zusatzbezeichnung
    Betriebsmedizin

  • D

    Hilfestellung bei wissenschaftlichen Tätigkeiten
    bis hin zur Promotion

Die Praxis im Gesundheitszentrum Todtnau verfügt über eine Ausstattung auf dem neuesten Stand der Technik sowie ein großzügiges Platzangebot auf 540 m². Zum Konzept des Gesundheitszentrums Todtnau gehören Zweigsprechstunden kooperierender Fachärzt*innen für Unfallchirurgie, Allgemein- und Gefäßchirurgie, Urologie und Gynäkologie sowie Augenheilkunde. Der direkte Dialog mit Kolleg*innen anderer Fachrichtungen (fast wie im Krankenhaus) bedeutet eine deutliche Qualitätsverbesserung für die Patient*innen und wird sich durch den interdisziplinären Austausch auch auf Deine fachliche Weiterbildung positiv auswirken.
Im Gesundheitszentrum Schönau, welches ca 7km von Todtnau entfernt ist, stehen auf Schönau 300 m² moderne Sprechzimmer sowie mehrere Funktionsräume zur Verfügung.

Highlights

  • Unfallversorgung in zwei OP-Räumen sowie Röntgen
  • Notfallversorgung in der Praxis auch als Anlaufstelle für den Rettungsdienst
  • Einblick in die berufsgenossenschaftliche Unfallversorgung (D-Arzt Praxis)
  • Pädiatrische Patientenversorgung (Akutbehandlung und Vorsorgeuntersuchungen)
  • Möglichkeit der Teilnahme im Notarztdienst bei entsprechender Qualifikation, die auch bei uns erworben werden kann.
  • Exzellente Kooperation mit allen Hilfsorganisationen sowie Luftrettungsorganisationen der Region.
  • Einblick in besondere Leistungen wie Komplementärmedizin, Palliativmedizin, Ernährungsmedizin, Sportmedizin, Kinesio-Taping, Akkupunktur uvm.
  • Spezielle Sonographie-Leistungen (Abdomen, Schilddrüse, Gelenksonographie, FKDS der Gefäße, Notfallsonographie
    uvm.)
  • Durch eine große Physiotherapie-Praxis im GZT kann dort ebenfalls ein guter Einblick in die entsprechenden Therapieverfahren angeboten werden.
  • Fortbildungsmöglichkeiten InHouse, Teilnahme am Qualitätszirkel, VerbundweiterbildungPlus

“Zusammenkommen ist ein Beginn, Zusammenbleiben ein Fortschritt, Zusammenarbeiten ein Erfolg.”

 

Henry Ford

Dein Team - Deine Stärke. Mit 54 Mitarbeitern sind wir kein Kleinbetrieb. Hier arbeiten Ärzt*innen, Medizinische Fachangestellte und Administration Hand in Hand, um für unsere Patienten die bestmögliche medizinische Versorgung zu bieten.

Landarztmedizin 2.0

Von der klassischen Einzelpraxis zum Gesundheitszentrum mit ausgezeichneten Weiterbildungsmöglichkeiten war es ein langer Weg.

Schon Ende 90er Jahre beschäftigten uns Gedanken um die Zukunft der medizinischen Versorgung im Oberen Wiesental. Die Gesundheitsreformen in Folge hatten den Handlungsspielraum der Landärzt*innen gewollt oder ungewollt immer mehr eingeschränkt und machten eine vernünftige Medizin auf dem Lande fast unmöglich und für den medizinischen Nachwuchs mehr als unattraktiv.

Die Versorgung wie man sie von früher kannte, gehörte von oben diktiert bereits der Vergangenheit an. Die unheilvolle Trennung der ärztlichen Versorgung in einen hausärztlichen und fachärztlichen Bereich mit der Pflicht, sich zu entscheiden, was von den Dingen, die man gelernt hat und beurkundet kann, man von nun ab abrechnen will und welche Kenntnisse man verkümmern lassen muss, drohten das flache Land zur medizinischen Diaspora werden zu lassen. Für Spezialisten fiel zu wenig Arbeit an und für die Hausärzt*innen war und ist es unattraktiv, fachärztliche Leistungen zu erbringen, da nicht honoriert bzw. nur privat abzurechnen.

Hier waren neue Formen der medizinischen Versorgung ebenso gefordert wie die Kooperation verschiedener Dienstleister untereinander.

Wir stehen nicht still. Gute Ideen gibt es viele. Wir setzen sie um, denn Weiterentwickung macht Spaß! Mit dem 2021/22 vollzogenen Generationenwechsel unter den Teilhabern gehen wir zukunftsicher ins nächste Jahrzehnt.

„Das größte Vergnügen im Leben besteht darin, Dinge zu tun, die man nach Meinung anderer Leute nicht fertig bringt!“

Marcel Aymé

"Egal was du tust, tu es mit Leidenschaft und Hingabe!"

unbekannter Autor
  • 2005

    Fertigstellung des Umbaus eines leerstehenden Industriegebäudes zum Gesundheitszentrum Todtnau (GZT).

  • 2006

    Zwei Chirurgen eröffnen eine Nebenbetriebsstätte im GZT.

  • 2010

    Der Nachfolger einer weiteren Praxis am Ort verlegt diese ins GZT in Form einer Praxisgemeinschaft.

  • 2011

    Ein Urologe und Gynäkologe eröffnet eine Nebenbetriebsstätte im GZT.
    Akkreditierung als PJ-Lehrpraxis der Universität Freiburg.
    Ein weiterer Partner tritt in die Gemeinschaftpraxis ein.

  • 2012

    Eine weitere junge Ärztin übernimmt eine Praxis am Ort und verlegt diese ins GZT.

  • 2013

    Der in Praxisgemeinschaft tätige Kollege gibt seine Zulassung an einen der jungen Ärzte ab.
    Eröffnung einer Nebenbetriebsstätte auf dem Feldberg.

  • 2014

    Die erste angestellte Ärztin verstärkt das Team.

  • 2015

    Gründung des „Regionalen Arbeitsmedizinischen Dienstes“ in Form einer GmbH mit einem Arzt aus Heidelberg als Weiterbildungsassistent.

    Der Kollege aus Heidelberg gibt seine Praxis dort auf, um als Partner des GZT in Schönau eine Praxis zu übernehmen, Gründung einer üBAG Todtnau-Schönau.

  • 2016

    Ein Kollege am Ort mit 4 Kassensitzen in Todtnau und Schönau, die er mit drei angestellten Ärzten betreibt, signalisiert, dass er aufhören will. Im Frühjahr Übernahme dieser Praxen und aller Angestellten. Umnutzung eines ehemaligen Sparkassengebäudes in Schönau zum Gesundheitszentrum Schönau (GZS).

  • 2017

    Wir bilden mit 5 Weiterbildungsassistent*innen 60% aller Allgemeinmediziner im Landkreis aus.

  • 2018

    Quereinsteiger aus der Anästhesiologie verstärken unsere notfallmedizinische Kompetenz.

  • 2020

    Das "Corona-Jahr" ... mit einer Coronaschwerpunktpraxis und einer Abstrichstelle ist das ganze Team gefordert.

  • 2021

    Aus einer Coronaschwerpunktpraxis sind während der zweiten Welle zwei geworden sowie Abstrichstellen für Schnelltests an beiden Standorten. Seit April laufen in unserem Impfzentrum die Immunisierungen gegen SARS-CoV-2 auf Hochtouren. Im Herbst stirbt der Gründer des Gesundheitszentrums Dr.med. Thomas Honeck.

  • 2022

    Dr.med. Thomas Ahne wird neuer Partner im Gesundheitszentrum.
    Eine Augenärztin bietet eine Zweigsprechstunde in Todtnau an.

  • 2023

    Erweiterung der Weiterbildungsbefugnis Allgemeinmedizin auf 42 Monate nach WBO 2020

  • 2025

    Renovierung der Praxis, Hitzeschutzmaßnahmen, Erweiterung um ein neues Sprechzimmer u.v.m.
    Erneuerung der Weiterbildungsbefugnis Betriebsmedizin (9 Monate) nach WBO 2020

  • 202x

    DEINE Bewerbung?

Wir leben und arbeiten zwar auf dem Land, aber nicht hinter dem Mond

Den Blick aus dem Sprechzimmer wirst Du lieben lernen, denn Du verbringst Deine Weiterbildung dort, wo andere Urlaub machen. Todtnau und Schönau liegen am Fuße des Feldbergs bzw. Belchens mitten im Südschwarzwald. Die mannigfaltigen Freizeitmöglichkeiten wie Wandern, Mountainbiken, Paragliding, Alpinski, Langlauf, Wassersport am Titisee und Schluchsee sowie die zentrale Lage im Dreiländereck mit nur kurzer Fahrtzeit in die Schweiz und Frankreich oder an den Bodensee machen das Todtnauer Ferienland und das Belchenland zu einem beliebten Reiseziel im Sommer wie Winter.

  • 47.8302,7.9435

    GZT

  • 47.7806,7.8942

    GZS

Trotz der idyllischen Lage ist der Weg nach Freiburg als nächste größere Stadt nicht weit (31 km). Auch das Fahren im Winter ist dank nahezu immer gut geräumter Straßen kaum einmal ein Problem.

Da mehrere Ärzt*innen aus Freiburg pendeln, bieten sich je nach Diensteinteilung Fahrgemeinschaften für die ca. 30min. lange Anfahrt durch eine grandiose Landschaft an.

Unser Ziel

Lehre und Ausbildung (sowohl für Studierende, Assistenzärzt*innen als auch für die MFA-Auszubildenden) liegt uns sehr am Herzen, daher bieten wir eine praxisorientierte, fundierte und intensive Ausbildung an.
Dennoch soll auch das selbstbestimmte und selbstwirksame Arbeiten gefördert werden.
Ziel ist eine professionelle Begleitung der beruflichen Weiterentwicklung, denn wir wollen den Beruf so attraktiv und bunt zeigen wie er ist - es ist eben mehr als nur Überweisungen und Rezepte schreiben!
Wir wollen unsere Erfahrung und Wissen weitergeben und  Qualifikationen fördern. Alles, was in der Klinik gelernt wurde, kann und muss auf dem Land eingesetzt werden.

„Der Unterschied zwischen dem, der du bist und dem, der du sein möchtest, ist das was du tust.“

Unberkannter Autor

Was ist Dir wichtig?

01

Optimale Vorbereitung auf dem Weg zur Facharztqualifikation

Es wird sich orientiert an den Inhalten des Logbuches / der Weiterbildungsordnung der LÄK. Zudem gibt es ein auf die Praxis zugeschnittenes Curriculum, in welchem Zeitraum der Weiterbildung was erlernt werden sollte. Von diesem wird selbstverständlich je nach Vorkenntnissen / Erfahrung individuell abgewichen, da wir Quereinsteiger*innen aus anderen Fächern, Assistent*innen nach Absolvierung des klinischen Abschnitts, aber auch azyklisch die Weiterbildung absolvierende Assistent*innen betreuen. Die Ärztekammer hat uns die Weiterbildungsbefugnis für Allgemeinmedizin über 42 Monate und Betriebsmedizin über 9 Monate zuerkannt.

02

Unabhängigkeit von Arbeitsstätte und Wohnort

Die Residenzpflicht war einmal. Fünf Ärzt*innen pendeln zwischen Freiburg und Todtnau, sodass die Möglichkeit für Fahrgemeinschaften besteht.

 

03

Fachlicher Austausch

Dem Gefäßchirurgen beim Duplex über die Schulter schauen? In der Wundsprechstunde mitarbeiten? Bei uns kein Problem. Außerdem hat jeder der hier tätigen Ärzt*innen seinen Schwerpunkt und freut sich, Dir bei Fragen Rede und Antwort zu stehen.

04

Erlerntes Wissen auch im ambulanten Bereich anwenden zu können

Dank der räumlichen und medizintechnischen Ausstattung gleicht die Praxis eher einer Notaufnahme. Insofern erwarte hier nicht, dass Du Dich mit Rezepten und Krankschreibungen langweilen wirst. Wir sind auf dem Land! Da läuft der STEMI noch zu Fuß in die Praxis, die Platzwunde wird nicht zum Chirurgen überwiesen und der Katheter selbst gelegt.

05

Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Die Arbeitszeiten richten sich wie überall nach den Anforderungen des Praxisbetriebs. Aufgrund der großen Anzahl an Mitarbeitern bieten wir jedoch eine große Flexibilität, die die Arbeitszeiten soweit möglich an die private Situation anpassen lässt. Teilzeit? Kein Problem! Die Koordination und Erstellung des Online-Einsatzplans übernimmt die Praxismanagerin. Abends noch einmal kurz auf dem Handy zu Hause nachschauen, - kein Problem. Deine Arbeitszeit wird wie bei uns seit über 10 Jahren  selbstverständlich elektronisch erfasst.

Haben wir Dein Interesse geweckt?

Dann melde Dich unverbindlich für weitere Informationen und eine etwaige Bewerbung zum Assessmentverfahren unter

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

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Weiterbildung im Oberen Wiesental (2)

Willst Du ein echter Bergdoktor werden?

„Jeder Tag ist eine neue Chance, das zu tun, was du möchtest.“

Friedrich von Schiller
In den Gesundheitszentren Todtnau und Schönau erwartet Dich eine interessante Tätigkeit in einem gut eingespielten Team.  Du wirst hier das Fach Allgemeinmedizin in seiner ganzen Vielfalt kennenlernen, darüber hinaus bietet sich Dir die Möglichkeit, Deine Kenntnisse in Sport-,Ernährungs-, Betriebs-, Palliativ- und Notfallmedizin sowie der Behandlung von Unfällen aller Art zu vertiefen.

Wir sind eine große überörtliche Gemeinschaftspraxis mit 10 Ärzt*innen inmitten des Naturparks Südschwarzwald, seit Jahren akademische Lehrpraxis der Universität Freiburg (PJ) und nördlicher Ausleger des Palliativnetzes Lörrach (SAPV).

Wir betreiben den Notarztstandort LÖ 4/80-4 / 4/82-1 und besetzen unser NEF 24h.

Ein Ort - vier Möglichkeiten

  • A

    Weiterbildungsassistent*in Allgemeinmedizin ohne vorherige Facharztbezeichnung

  • B

    Weiterbildungsassistent*in
    als Quereinstieg mit einer Facharztbezeichnung
    aus einem anderen Fach

  • C

    Weiterbildung zur Zusatzbezeichnung
    Betriebsmedizin

  • D

    Hilfestellung bei wissenschaftlichen Tätigkeiten
    bis hin zur Promotion

Die Praxis im Gesundheitszentrum Todtnau verfügt über eine Ausstattung auf dem neuesten Stand der Technik sowie ein großzügiges Platzangebot auf 540 m². Zum Konzept des Gesundheitszentrums Todtnau gehören Zweigsprechstunden kooperierender Fachärzt*innen für Unfallchirurgie, Allgemein- und Gefäßchirurgie, Urologie und Gynäkologie sowie Augenheilkunde. Der direkte Dialog mit Kolleg*innen anderer Fachrichtungen (fast wie im Krankenhaus) bedeutet eine deutliche Qualitätsverbesserung für die Patient*innen und wird sich durch den interdisziplinären Austausch auch auf Deine fachliche Weiterbildung positiv auswirken.
Im Gesundheitszentrum Schönau, welches ca 7km von Todtnau entfernt ist, stehen auf Schönau 300 m² moderne Sprechzimmer sowie mehrere Funktionsräume zur Verfügung.

Highlights

  • Unfallversorgung in zwei OP-Räumen sowie Röntgen
  • Notfallversorgung in der Praxis auch als Anlaufstelle für den Rettungsdienst
  • Einblick in die berufsgenossenschaftliche Unfallversorgung (D-Arzt Praxis)
  • Pädiatrische Patientenversorgung (Akutbehandlung und Vorsorgeuntersuchungen)
  • Möglichkeit der Teilnahme im Notarztdienst bei entsprechender Qualifikation, die auch bei uns erworben werden kann.
  • Exzellente Kooperation mit allen Hilfsorganisationen sowie Luftrettungsorganisationen der Region.
  • Einblick in besondere Leistungen wie Komplementärmedizin, Palliativmedizin, Ernährungsmedizin, Sportmedizin, Kinesio-Taping, Akkupunktur uvm.
  • Spezielle Sonographie-Leistungen (Abdomen, Schilddrüse, Gelenksonographie, FKDS der Gefäße, Notfallsonographie
    uvm.)
  • Durch eine große Physiotherapie-Praxis im GZT kann dort ebenfalls ein guter Einblick in die entsprechenden Therapieverfahren angeboten werden.
  • Fortbildungsmöglichkeiten InHouse, Teilnahme am Qualitätszirkel, VerbundweiterbildungPlus

“Zusammenkommen ist ein Beginn, Zusammenbleiben ein Fortschritt, Zusammenarbeiten ein Erfolg.”

 

Henry Ford

Dein Team - Deine Stärke. Mit 54 Mitarbeitern sind wir kein Kleinbetrieb. Hier arbeiten Ärzt*innen, Medizinische Fachangestellte und Administration Hand in Hand, um für unsere Patienten die bestmögliche medizinische Versorgung zu bieten.

Landarztmedizin 2.0

Von der klassischen Einzelpraxis zum Gesundheitszentrum mit ausgezeichneten Weiterbildungsmöglichkeiten war es ein langer Weg.

Schon Ende 90er Jahre beschäftigten uns Gedanken um die Zukunft der medizinischen Versorgung im Oberen Wiesental. Die Gesundheitsreformen in Folge hatten den Handlungsspielraum der Landärzt*innen gewollt oder ungewollt immer mehr eingeschränkt und machten eine vernünftige Medizin auf dem Lande fast unmöglich und für den medizinischen Nachwuchs mehr als unattraktiv.

Die Versorgung wie man sie von früher kannte, gehörte von oben diktiert bereits der Vergangenheit an. Die unheilvolle Trennung der ärztlichen Versorgung in einen hausärztlichen und fachärztlichen Bereich mit der Pflicht, sich zu entscheiden, was von den Dingen, die man gelernt hat und beurkundet kann, man von nun ab abrechnen will und welche Kenntnisse man verkümmern lassen muss, drohten das flache Land zur medizinischen Diaspora werden zu lassen. Für Spezialisten fiel zu wenig Arbeit an und für die Hausärzt*innen war und ist es unattraktiv, fachärztliche Leistungen zu erbringen, da nicht honoriert bzw. nur privat abzurechnen.

Hier waren neue Formen der medizinischen Versorgung ebenso gefordert wie die Kooperation verschiedener Dienstleister untereinander.

Wir stehen nicht still. Gute Ideen gibt es viele. Wir setzen sie um, denn Weiterentwickung macht Spaß! Mit dem 2021/22 vollzogenen Generationenwechsel unter den Teilhabern gehen wir zukunftsicher ins nächste Jahrzehnt.

„Das größte Vergnügen im Leben besteht darin, Dinge zu tun, die man nach Meinung anderer Leute nicht fertig bringt!“

Marcel Aymé
  • 2005

    Fertigstellung des Umbaus eines leerstehenden Industriegebäudes zum Gesundheitszentrum Todtnau (GZT).

  • 2006

    Zwei Chirurgen eröffnen eine Nebenbetriebsstätte im GZT.

  • 2010

    Der Nachfolger einer weiteren Praxis am Ort verlegt diese ins GZT in Form einer Praxisgemeinschaft.

  • 2011

    Ein Urologe und Gynäkologe eröffnet eine Nebenbetriebsstätte im GZT.
    Akkreditierung als PJ-Lehrpraxis der Universität Freiburg.
    Ein weiterer Partner tritt in die Gemeinschaftpraxis ein.

  • 2012

    Eine weitere junge Ärztin übernimmt eine Praxis am Ort und verlegt diese ins GZT.

  • 2013

    Der in Praxisgemeinschaft tätige Kollege gibt seine Zulassung an einen der jungen Ärzte ab.
    Eröffnung einer Nebenbetriebsstätte auf dem Feldberg.

  • 2014

    Die erste angestellte Ärztin verstärkt das Team.

  • 2015

    Gründung des „Regionalen Arbeitsmedizinischen Dienstes“ in Form einer GmbH mit einem Arzt aus Heidelberg als Weiterbildungsassistent.

    Der Kollege aus Heidelberg gibt seine Praxis dort auf, um als Partner des GZT in Schönau eine Praxis zu übernehmen, Gründung einer üBAG Todtnau-Schönau.

  • 2016

    Ein Kollege am Ort mit 4 Kassensitzen in Todtnau und Schönau, die er mit drei angestellten Ärzten betreibt, signalisiert, dass er aufhören will. Im Frühjahr Übernahme dieser Praxen und aller Angestellten. Umnutzung eines ehemaligen Sparkassengebäudes in Schönau zum Gesundheitszentrum Schönau (GZS).

  • 2017

    Wir bilden mit 5 Weiterbildungsassistent*innen 60% aller Allgemeinmediziner im Landkreis aus.

  • 2018

    Quereinsteiger aus der Anästhesiologie verstärken unsere notfallmedizinische Kompetenz.

  • 2020

    Das "Corona-Jahr" ... mit einer Coronaschwerpunktpraxis und einer Abstrichstelle ist das ganze Team gefordert.

  • 2021

    Aus einer Coronaschwerpunktpraxis sind während der zweiten Welle zwei geworden sowie Abstrichstellen für Schnelltests an beiden Standorten. Seit April laufen in unserem Impfzentrum die Immunisierungen gegen SARS-CoV-2 auf Hochtouren. Im Herbst stirbt der Gründer des Gesundheitszentrums Dr.med. Thomas Honeck.

  • 2022

    Dr.med. Thomas Ahne wird neuer Partner im Gesundheitszentrum.
    Eine Augenärztin bietet eine Zweigsprechstunde in Todtnau an.

  • 2023

    Weiterbildungsermächtigung Allgemeinmedizin für 42 Monate nach WBO 2020

Wir leben und arbeiten zwar auf dem Land, aber nicht hinter dem Mond

Den Blick aus dem Sprechzimmer wirst Du lieben lernen, denn Du verbringst Deine Weiterbildung dort, wo andere Urlaub machen. Todtnau und Schönau liegen am Fuße des Feldbergs bzw. Belchens mitten im Südschwarzwald. Die mannigfaltigen Freizeitmöglichkeiten wie Wandern, Mountainbiken, Paragliding, Alpinski, Langlauf, Wassersport am Titisee und Schluchsee sowie die zentrale Lage im Dreiländereck mit nur kurzer Fahrtzeit in die Schweiz und Frankreich oder an den Bodensee machen das Todtnauer Ferienland und das Belchenland zu einem beliebten Reiseziel im Sommer wie Winter.

  • 47.8302,7.9435

    GZT

  • 47.7806,7.8942

    GZS

Trotz der idyllischen Lage ist der Weg nach Freiburg als nächste größere Stadt nicht weit (31 km). Auch das Fahren im Winter ist dank nahezu immer gut geräumter Straßen kaum einmal ein Problem.

Da mehrere Ärzt*innen aus Freiburg pendeln, bieten sich je nach Diensteinteilung Fahrgemeinschaften für die ca. 30min. lange Anfahrt durch eine grandiose Landschaft an.

Unser Ziel

Lehre und Ausbildung (sowohl für Studierende, Assistenzärzt*innen als auch für die MFA-Auszubildenden) liegt uns sehr am Herzen, daher bieten wir eine praxisorientierte, fundierte und intensive Ausbildung an.
Dennoch soll auch das selbstbestimmte und selbstwirksame Arbeiten gefördert werden.
Ziel ist eine professionelle Begleitung der beruflichen Weiterentwicklung, denn wir wollen den Beruf so attraktiv und bunt zeigen wie er ist - es ist eben mehr als nur Überweisungen und Rezepte schreiben!
Wir wollen unsere Erfahrung und Wissen weitergeben und  Qualifikationen fördern. Alles, was in der Klinik gelernt wurde, kann und muss auf dem Land eingesetzt werden.

„Der Unterschied zwischen dem, der du bist und dem, der du sein möchtest, ist das was du tust.“

Unberkannter Autor

Was ist Dir wichtig?

01

Optimale Vorbereitung auf dem Weg zur Facharztqualifikation

Es wird sich orientiert an den Inhalten des Logbuches / der Weiterbildungsordnung der LÄK. Zudem gibt es ein auf die Praxis zugeschnittenes Curriculum, in welchem Zeitraum der Weiterbildung was erlernt werden sollte. Von diesem wird selbstverständlich je nach Vorkenntnissen / Erfahrung individuell abgewichen, da wir Quereinsteiger*innen aus anderen Fächern, Assistent*innen nach Absolvierung des klinischen Abschnitts, aber auch azyklisch die Weiterbildung absolvierende Assistent*innen betreuen. Die Ärztekammer hat uns die Weiterbildungsermächtigung für Allgemeinmedizin über 42 Monate und Betriebsmedizin über 12 Monate zuerkannt.

02

Unabhängigkeit von Arbeitsstätte und Wohnort

Die Residenzpflicht war einmal. Fünf Ärzt*innen pendeln zwischen Freiburg und Todtnau, sodass die Möglichkeit für Fahrgemeinschaften besteht.

 

03

Fachlicher Austausch

Dem Gefäßchirurgen beim Duplex über die Schulter schauen? In der Wundsprechstunde mitarbeiten? Bei uns kein Problem. Außerdem hat jeder der hier tätigen Ärzt*innen seinen Schwerpunkt und freut sich, Dir bei Fragen Rede und Antwort zu stehen.

04

Erlerntes Wissen auch im ambulanten Bereich anwenden zu können

Dank der räumlichen und medizintechnischen Ausstattung gleicht die Praxis eher einer Notaufnahme. Insofern erwarte hier nicht, dass Du Dich mit Rezepten und Krankschreibungen langweilen wirst. Wir sind auf dem Land! Da läuft der STEMI noch zu Fuß in die Praxis, die Platzwunde wird nicht zum Chirurgen überwiesen und der Katheter selbst gelegt.

05

Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Die Arbeitszeiten richten sich wie überall nach den Anforderungen des Praxisbetriebs. Aufgrund der großen Anzahl an Mitarbeitern bieten wir jedoch eine große Flexibilität, die die Arbeitszeiten soweit möglich an die private Situation anpassen lässt. Teilzeit? Kein Problem! Die Koordination und Erstellung des Online-Einsatzplans übernimmt die Praxismanagerin. Abends noch einmal kurz auf dem Handy zu Hause nachschauen, - kein Problem. Deine Arbeitszeit wird wie bei uns seit über 10 Jahren  selbstverständlich elektronisch erfasst.

Haben wir Dein Interesse geweckt?

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Rezepte, Überweisungen & AU GZS

Überweisungen und Rezepte

Überweisung

Eine Überweisung wird benötigt, wenn ein Arzt einen Patienten zu einem anderen Arzt entweder mit einem bestimmten Auftrag oder zur Mit- und Weiterbehandlung schickt. Natürlich könnten Sie auch ohne Überweisung beispielsweise zum Orthopäden gehen, aber mit einer Überweisung hat der Facharzt eine Berichtspflicht, d.h. es muss ein Brief über die Untersuchungsergebnisse an den Überweiser gehen. Dies ist für die Koordination und Lotsenfunktion des Hausarztes essentiell. Sind Sie im Hausarztprogramm eingeschrieben, so ist die Ausstellung einer Überweisung vor Besuch eines Facharztes sogar verpflichtend, damit Doppeluntersuchungen vermieden werden.

Rezept

Ein Rezept ist eine ärztliche Verordnung von Medikamenten, Heilmitteln (z.B. Physiotherapie) oder Hilsmitteln (z.B. Einlagen). Bei der Ausstellung von Rezepten gelten bestimmte, verbindliche Regeln für den Arzt, sodass vor allem bei der Erstausstellung zur Festlegung der Diagnose ein Arzt-Patientenkontakt unumgänglich ist.
  • Medikamente

    Es gibt im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung verschiedene Rezepte:

    • rot - verschreibungspflichtige Medikamente, die von der Kasse übernommen werden (ab 1.1.24 als eRezept)
    • blau - verschreibungspflichtige Medikamente, die von der Kasse nicht übernommen werden
    • grün - nicht verschreibungsfähige Medikamente, die der Arzt empfiehlt

    Im Bereich der privaten Krankenversicherung gibt es nur blaue Rezepte.

    Vor der Therapie steht die Diagnose. Wie schon erwähnt werden Erstverordnungen nur im Rahmen eines Arzt-Patientenkontakt vorgenommen. Auch müssen die Diagnosen zum Medikament stimmen, denn nicht bei jeden Beschwerden ist jedes Medikament zu verordnen (z.B. vorsorglich). Die Möglichkeit, Rezepte auch ohne Arzt-Patientenkontakt zu bestellen beschränkt sich somit auf Ihre Dauermedikation, die wir in Ihrem Medikamentenplan hinterlegt haben. Aber auch das ist nicht unbegrenzt möglich, denn der Arzt hat die Verpflichtung, die Therapie zu überwachen und so müssen wir Sie in regelmäßigen Abständen auch einmal persönlich sehen, um dieser Verpflichtung nachzukommen. Auch muss vom Arzt eine neue Verordnung verweigert werden, wenn der Verdacht aufkommt, dass die Medikamente in zu hoher Menge eingenommen werden, weil in unplausibel kurzen Abständen erneut ein Rezept verlangt wird. Wieviele Tabletten Sie nach der vorgegebenen Dosierung noch zu Hause haben müssten, zeigt uns unsere Software an.

    Ein Rezept ist ein wichtiges Dokument! Allenfalls einmalig kann in Ausnahmefällen ein Duplikat eines verlorenen Rezepts ausgestellt werden. Fällt jedoch auf, dass Rezepte mehrfach "verloren", "aus dem Autofenster geflogen" oder sonstwie abhanden gekommen sind, kann kein erneutes Rezept ausgestellt werden, denn es ist nicht nachvollziehbar, ob die Einzelrezepte nicht doch in mehreren verschiedenen Apotheken eingelöst worden sind. Über die Krankenkasse ist dieser Beweis auch erst Monate später zu führen, wenn es schon zu spät ist und ggf. 500 Tabletten eines potentiell gefährlichen Medikaments zu Hause herumliegen. Dies sollte mit dem eRezept auch nicht mehr vorkommen.

    Apotheken sind bereits seit 2007 dazu verpflichtet, rezeptierte Medikamente gegen preisgünstigere Alternativen auszutauschen, sofern der Arzt nicht durch Setzen des "aut-idem" Kreuzes aufgrund einer nachweisbaren Allergie / einer lebensgefährlichen Nebenwirkung gegen ein inhaltsgleiches Alternativpräparat einen Austausch verboten hat. "Das blaue wirkt aber bei mir besser" oder "Ich habe schon immer das bekommen" gilt hierbei nicht als Begründung für das Setzen des Kreuzes auf dem Rezept. Sie haben jedoch die Möglichkeit, Ihr Wunschmedikament dennoch zu bekommen. Die Versicherten können frei wählen und sich auch für ein anderes als das rabattierte / rezeptierte Medikament in der Apotheke entscheiden. Wer das so will, bezahlt zunächst sein Wunschmedikament in der Apotheke aus eigener Tasche. Dann kann er die Rezeptkopie bei seiner Krankenkasse zur Erstattung einreichen. Wie das geht sowie weitere Regelungen zu Verordnung und Zuzahlung können Sie unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/zuzahlung-und-erstattung-arzneimittel.html nachlesen.
    Aus Gründen des uns auferlegten Wirtschaftlichkeitsgebots dürfen wir uns nicht über die genannten Regeln hinwegsetzen und auch nicht erneut 100 Tabletten eines Wunschmedikaments verschreiben, wenn zu Hause noch 100 Tabletten des vom Apotheker herausgegebenen Präparats vorhanden sind. Wir bitten hier um ihr Verständnis.

  • Heilmittel (z.B. Physiotherapie)

    Heilmittel unterliegen einer sogenannten Budgetierung und dürfen vom Arzt noch nicht einmal bei vorliegendem Bedarf in beliebiger Höhe verordnet werden. Es gibt Vorgaben bezüglich der Menge bei der individuellen Diagnose des Patienten und Vorgaben was die Gesamtzahl aller Verordnungen der Praxis pro Quartal betrifft. Bei Überschreitung zahlt die verordnende Arztpraxis, nicht der Patient, nicht der Physiotherapeut, sodass von vornherein auf eine wirtschaftliche Verordnungsweise geachtet werden muss, da sonst bei Ausschöpfen des Praxisbudgets auch dringend notwendige Verordnungen (wie z.B. nach Operation, Fraktur o.ä.) nicht mehr ausgestellt werden können.

    Das Budget der Hausärzte pro Quartal beträgt insgesamt 39,67€ für Patienten im Rentenalter und 12,08€ für alle anderen.
    Folge ist, dass wir nur jedem 13. Patienten unter 63 Jahren überhaupt ein Physiotherapierezept (mit 6 Behandlungen) ausstellen können, da das Rezept schon 144,48€ kostet, wir aber nur 12,08€ pro Patient verordnen dürfen. Benötigt dieser dann eine Folgeverordnung, müssen weitere 13 Patienten darauf verzichten usw. Bei Rentnern sieht es etwas besser aus, hier können wir immerhin jedem 4. Patienten ein Rezept ausstellen.

    Uns kosten die Gespräche über die Verordnungen viel Zeit und Argumente wie "Aber der Physiotherapeut hat gesagt, ich brauche nochmal....", "Ich hab doch schon immer wegen dem Rücken Massagen bekommen, warum jetzt nicht mehr?", "Ich zahle so viel Beiträge und hab in den letzten Jahren nie ein Rezept gebraucht..." hören wir tagtäglich. Sie bringen Ihren Arzt jedoch nicht aus der o.g. Pflicht zur wirtschaftlichen Verordnung und den Limitierungen des Budgets.
    Wo immer möglich, versuchen wir zu prüfen, ob bei Ihnen eine bestimmte Diagnose vorliegt, für die die Krankenkassen einen besonderen Bedarf akzeptieren und von der Budgetierung befreit haben. Dies sind z.B. Heilmittel nach Hirnblutung/Schlaganfall (längstens 1 Jahr nach Ereignis), Osteoporose mit Wirbelkörperbruch (längstens 6 Monate nach Ereignis), Implantation einer Hüft- oder Kniegelenkprothese (längstens 6 Monate nach Ereignis), Bandscheibenvorfall MIT Nervenausfall (längstens 6 Monate nach Ereignis) u.v.m.

    Sie als Patient aber auch wir als Ärzte ärgern uns über die Vorgaben, aber sie erfüllen auch ihren Zweck. Wenn jeder im Solidarsystem alles unbegrenzt in Anspruch nehmen würde, dann wäre der monatliche Krankenkassenbeitrag nicht bei 14,6%, sondern um ein Vielfaches höher.

    Erstverordnungen oder Änderungen der Therapie werden NUR in der Sprechstunde vorgenommen, Folgeverordnungen werden auch nur dann per Bestellung ausgestellt, wenn eine der Diagnosen vorliegt, bei denen ein längerfristiger Behandlungsbedarf (Beispiele s.o.) besteht. Dies muss von einem Arzt in jedem Einzelfall überprüft werden, weshalb es auch einmal Tage dauern kann, bis wir ein Rezept freigeben können.

  • Hilfsmittel

    Hilfsmittel müssen aufgrund der verpflichtenden Angabe der Diagnose auf dem Rezept für die Genehmigung der Kostenübernahme in der Sprechstunde rezeptiert werden. 

Rezepte über Ihre Dauermedikation und Überweisungen können Sie auf verschiedene Arten bei uns bestellen:

  • Bestelltelefon 07671-99230-26
  • Telefax 07673-932135
  • Vor Ort über das Ausfüllen unseres Bestellformulars, das in der Anmeldung ausliegt
  • Online über unser Bestellformular s.u.

Wichtig ist, dass Sie uns im aktuellen Quartal Ihre elektronische Krankenversicherungskarte bereits vorgelegt haben.

Sie können die bestellten Überweisungen und Rezepte am nächsten Werktag abholen. Ausnahme ist ab 1.1.24 das eRezept (=nur Medikamente), das Sie nicht mehr abholen müssen. Die Abholzeiten sind  Mo, Di, Do 15-16h sowie 17-18h.  Wir stellen pro Tag mehrere hundert Rezepte und Überweisungen aus. Wenn Sie sich mit einem Termin hinter die lange Schlange an Patienten stellen müssen, die "doch nur kurz etwas abholen" wollen, dann werden Sie zu spät zu Ihrem Termin kommen und es ergeben sich für jeden deutlich längere Wartezeiten!

Bei Nutzung des für Sie kostenlosen Services von TerMed über das Bestellformular gibt es optional die Möglichkeit, Ihren Medikamentenplan online zu verwalten und so bequem die benötigten Medikamente nicht jedesmal neu eintippen zu müssen. Bei Nutzung der TerMed App für Ihr Mobiltelefon können Sie einfach Ihren aktuellen Medikamenten über das Scannen des aufgedruckten QR-Codes auf dem von uns ausgehändigten Medikamentenplan übernehmen.

e-Rezept

Ab dem 1.1.24 müssen die Arztpraxen verpflichtend für verschreibungspflichtige Medikamente, die zuvor auf einem roten Rezept ausgedruckt werden mussten, ein eRezept ausstellen. Voraussetzung ist die bereits erfolgte Vorlage der eGK (elektronischen Krankenversicherungskarte) im laufenden Quartal. Für Sie gibt es dadurch gewisse Erleicherungen. Das Vorgehen ist wie folgt:

  1. eGK bereits in der Praxis eingelesen
  2. Medikament wird von Ihnen bestellt
  3. eRezept wird von der Praxis versendet
  4. Am nächsten Werktag können Sie Ihr(e) Medikament(e) ab 12 Uhr mit Ihrer eGK in der Apotheke Ihrer Wahl abholen

Sie sparen sich so den Weg in die Praxis zum Abholen Ihrer Rezepte.

Wichtig:

  • Die Apotheke kann Ihr eRezept erst nach Vorlage Ihrer eGK abrufen. Somit ist nicht gewährleistet, dass das Medikament auch am Lager ist und Sie es gleich mitnehmen können - das war aber auch schon zuvor mit den Papierrezepten so.
  • Nach wie vor müssen Betäubungsmittelrezepte, Verordnungen von Hilfs- und Heilmittel sowie Rezepte über Medikamente, die normalerweise nicht zu Lasten der Krankenversicherung zu verordnen sind, die Sie aber aufgrund einer bestimmten Erkrankung dennoch auf einem roten Rezept verschrieben bekommen, in der Praxis abgeholt werden (siehe Abholzeiten).

Arbeitsunfähigkeit

Die Arbeitsunfähigkeit ist im Sozialgesetzbuch nicht definiert. In Gablers Wirtschaftslexikon ist zu lesen:
"[...]von der Rechtsprechung [...] des Bundessozialgerichts (BSG) herausgearbeiteter Begriff. Arbeitsunfähigkeit ist ein durch Krankheit oder Unfall hervorgerufener Körper- und Geisteszustand, aufgrund dessen der Versicherte seine bisherige Erwerbstätigkeit überhaupt nicht oder nur unter der in absehbar nächster Zeit zu erwartenden Gefahr der Verschlimmerung seines Zustandes weiter ausüben kann (BSGE 19, 179). [...] Arbeitsunfähigkeit liegt nicht vor, wenn der Versicherte in der Lage ist, eine der bisherigen Erwerbstätigkeit ähnliche, qualitativ gleichwertige, körperlich leichtere Tätigkeit zu verrichten." [Zitat aus [4] https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/arbeitsunfaehigkeit-29074]

Telefon-AU

Um Engpässe in der Patientenversorgung zu vemeiden, hat der Gesetzgeber im Rahmen der Coronapemie zunächst für Erkältungskrankheiten die Pflicht zur ärztlichen Inaugenscheinnahme vor Ausstellen des Attestes für leichte Erkältungskrankheiten ausgesetzt, später dann auf alle leichteren Erkrankungen erweitert. Allerdings betont der Gesetzgeber, dass

  • es im Ermessen der Ärztin oder des Arztes liegt, ob die Feststellung der AU telefonisch erfolgen kann oder eine Untersuchung unmittelbar persönlich nötig ist.
  • der Standard die unmittelbar persönliche Untersuchung bleibt.

zumal der Arzt haftet, wenn z.B. ein Schaden entsteht, weil telefonisch wegen Halsschmerzen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt wurde und er dabei selbstverständlich nicht die dick eitrigen Mandeln mit Notwendigkeit einer Antibiose beurteilen kann.

Kurzum: solange wir kurzfristig Termine in der Praxis zur Verfügung haben, werden wir Sie aufgrund der o.g. Vorgaben (siehe https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/t/telefonische-krankschreibung) in die Praxis bitten.

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Rezepte, Überweisungen & AU GZT

Überweisungen und Rezepte

Überweisung

Eine Überweisung wird benötigt, wenn ein Arzt einen Patienten zu einem anderen Arzt entweder mit einem bestimmten Auftrag oder zur Mit- und Weiterbehandlung schickt. Natürlich könnten Sie auch ohne Überweisung beispielsweise zum Orthopäden gehen, aber mit einer Überweisung hat der Facharzt eine Berichtspflicht, d.h. es muss ein Brief über die Untersuchungsergebnisse an den Überweiser gehen. Dies ist für die Koordination und Lotsenfunktion des Hausarztes essentiell. Sind Sie im Hausarztprogramm eingeschrieben, so ist die Ausstellung einer Überweisung vor Besuch eines Facharztes sogar verpflichtend, damit Doppeluntersuchungen vermieden werden.

Rezept

Ein Rezept ist eine ärztliche Verordnung von Medikamenten, Heilmitteln (z.B. Physiotherapie) oder Hilsmitteln (z.B. Einlagen). Bei der Ausstellung von Rezepten gelten bestimmte, verbindliche Regeln für den Arzt, sodass vor allem bei der Erstausstellung zur Festlegung der Diagnose ein Arzt-Patientenkontakt unumgänglich ist.
  • Medikamente

    Es gibt im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung verschiedene Rezepte:

    • rot - verschreibungspflichtige Medikamente, die von der Kasse übernommen werden (ab 1.1.24 als eRezept)
    • blau - verschreibungspflichtige Medikamente, die von der Kasse nicht übernommen werden
    • grün - nicht verschreibungsfähige Medikamente, die der Arzt empfiehlt

    Im Bereich der privaten Krankenversicherung gibt es nur blaue Rezepte.

    Vor der Therapie steht die Diagnose. Wie schon erwähnt werden Erstverordnungen nur im Rahmen eines Arzt-Patientenkontakt vorgenommen. Auch müssen die Diagnosen zum Medikament stimmen, denn nicht bei jeden Beschwerden ist jedes Medikament zu verordnen (z.B. vorsorglich). Die Möglichkeit, Rezepte auch ohne Arzt-Patientenkontakt zu bestellen beschränkt sich somit auf Ihre Dauermedikation, die wir in Ihrem Medikamentenplan hinterlegt haben. Aber auch das ist nicht unbegrenzt möglich, denn der Arzt hat die Verpflichtung, die Therapie zu überwachen und so müssen wir Sie in regelmäßigen Abständen auch einmal persönlich sehen, um dieser Verpflichtung nachzukommen. Auch muss vom Arzt eine neue Verordnung verweigert werden, wenn der Verdacht aufkommt, dass die Medikamente in zu hoher Menge eingenommen werden, weil in unplausibel kurzen Abständen erneut ein Rezept verlangt wird. Wieviele Tabletten Sie nach der vorgegebenen Dosierung noch zu Hause haben müssten, zeigt uns unsere Software an.

    Ein Rezept ist ein wichtiges Dokument! Allenfalls einmalig kann in Ausnahmefällen ein Duplikat eines verlorenen Rezepts ausgestellt werden. Fällt jedoch auf, dass Rezepte mehrfach "verloren", "aus dem Autofenster geflogen" oder sonstwie abhanden gekommen sind, kann kein erneutes Rezept ausgestellt werden, denn es ist nicht nachvollziehbar, ob die Einzelrezepte nicht doch in mehreren verschiedenen Apotheken eingelöst worden sind. Über die Krankenkasse ist dieser Beweis auch erst Monate später zu führen, wenn es schon zu spät ist und ggf. 500 Tabletten eines potentiell gefährlichen Medikaments zu Hause herumliegen. Dies sollte mit dem eRezept auch nicht mehr vorkommen.

    Apotheken sind bereits seit 2007 dazu verpflichtet, rezeptierte Medikamente gegen preisgünstigere Alternativen auszutauschen, sofern der Arzt nicht durch Setzen des "aut-idem" Kreuzes aufgrund einer nachweisbaren Allergie / einer lebensgefährlichen Nebenwirkung gegen ein inhaltsgleiches Alternativpräparat einen Austausch verboten hat. "Das blaue wirkt aber bei mir besser" oder "Ich habe schon immer das bekommen" gilt hierbei nicht als Begründung für das Setzen des Kreuzes auf dem Rezept. Sie haben jedoch die Möglichkeit, Ihr Wunschmedikament dennoch zu bekommen. Die Versicherten können frei wählen und sich auch für ein anderes als das rabattierte / rezeptierte Medikament in der Apotheke entscheiden. Wer das so will, bezahlt zunächst sein Wunschmedikament in der Apotheke aus eigener Tasche. Dann kann er die Rezeptkopie bei seiner Krankenkasse zur Erstattung einreichen. Wie das geht sowie weitere Regelungen zu Verordnung und Zuzahlung können Sie unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/zuzahlung-und-erstattung-arzneimittel.html nachlesen.
    Aus Gründen des uns auferlegten Wirtschaftlichkeitsgebots dürfen wir uns nicht über die genannten Regeln hinwegsetzen und auch nicht erneut 100 Tabletten eines Wunschmedikaments verschreiben, wenn zu Hause noch 100 Tabletten des vom Apotheker herausgegebenen Präparats vorhanden sind. Wir bitten hier um ihr Verständnis.

  • Heilmittel (z.B. Physiotherapie)

    Heilmittel unterliegen einer sogenannten Budgetierung und dürfen vom Arzt noch nicht einmal bei vorliegendem Bedarf in beliebiger Höhe verordnet werden. Es gibt Vorgaben bezüglich der Menge bei der individuellen Diagnose des Patienten und Vorgaben was die Gesamtzahl aller Verordnungen der Praxis pro Quartal betrifft. Bei Überschreitung zahlt die verordnende Arztpraxis, nicht der Patient, nicht der Physiotherapeut, sodass von vornherein auf eine wirtschaftliche Verordnungsweise geachtet werden muss, da sonst bei Ausschöpfen des Praxisbudgets auch dringend notwendige Verordnungen (wie z.B. nach Operation, Fraktur o.ä.) nicht mehr ausgestellt werden können.

    Das Budget der Hausärzte pro Quartal beträgt insgesamt 39,67€ für Patienten im Rentenalter und 12,08€ für alle anderen.
    Folge ist, dass wir nur jedem 13. Patienten unter 63 Jahren überhaupt ein Physiotherapierezept (mit 6 Behandlungen) ausstellen können, da das Rezept schon 144,48€ kostet, wir aber nur 12,08€ pro Patient verordnen dürfen. Benötigt dieser dann eine Folgeverordnung, müssen weitere 13 Patienten darauf verzichten usw. Bei Rentnern sieht es etwas besser aus, hier können wir immerhin jedem 4. Patienten ein Rezept ausstellen.

    Uns kosten die Gespräche über die Verordnungen viel Zeit und Argumente wie "Aber der Physiotherapeut hat gesagt, ich brauche nochmal....", "Ich hab doch schon immer wegen dem Rücken Massagen bekommen, warum jetzt nicht mehr?", "Ich zahle so viel Beiträge und hab in den letzten Jahren nie ein Rezept gebraucht..." hören wir tagtäglich. Sie bringen Ihren Arzt jedoch nicht aus der o.g. Pflicht zur wirtschaftlichen Verordnung und den Limitierungen des Budgets.
    Wo immer möglich, versuchen wir zu prüfen, ob bei Ihnen eine bestimmte Diagnose vorliegt, für die die Krankenkassen einen besonderen Bedarf akzeptieren und von der Budgetierung befreit haben. Dies sind z.B. Heilmittel nach Hirnblutung/Schlaganfall (längstens 1 Jahr nach Ereignis), Osteoporose mit Wirbelkörperbruch (längstens 6 Monate nach Ereignis), Implantation einer Hüft- oder Kniegelenkprothese (längstens 6 Monate nach Ereignis), Bandscheibenvorfall MIT Nervenausfall (längstens 6 Monate nach Ereignis) u.v.m.

    Sie als Patient aber auch wir als Ärzte ärgern uns über die Vorgaben, aber sie erfüllen auch ihren Zweck. Wenn jeder im Solidarsystem alles unbegrenzt in Anspruch nehmen würde, dann wäre der monatliche Krankenkassenbeitrag nicht bei 14,6%, sondern um ein Vielfaches höher.

    Erstverordnungen oder Änderungen der Therapie werden NUR in der Sprechstunde vorgenommen, Folgeverordnungen werden auch nur dann per Bestellung ausgestellt, wenn eine der Diagnosen vorliegt, bei denen ein längerfristiger Behandlungsbedarf (Beispiele s.o.) besteht. Dies muss von einem Arzt in jedem Einzelfall überprüft werden, weshalb es auch einmal Tage dauern kann, bis wir ein Rezept freigeben können.

  • Hilfsmittel

    Hilfsmittel müssen aufgrund der verpflichtenden Angabe der Diagnose auf dem Rezept für die Genehmigung der Kostenübernahme in der Sprechstunde rezeptiert werden. 

Rezepte über Ihre Dauermedikation und Überweisungen können Sie auf verschiedene Arten bei uns bestellen:

  • Bestelltelefon 07671-99230-26
  • Telefax 07671-99230-19
  • Vor Ort über das Ausfüllen unseres Bestellformulars, das sowohl im Foyer im EG als auch an der Anmeldung ausliegt
  • Online über unser Bestellformular s.u.
  • Neu: Patienten-APP

Wichtig ist, dass Sie uns im aktuellen Quartal Ihre elektronische Krankenversicherungskarte bereits vorgelegt haben.

Wir haben für die ja planbaren Bestellungen von Wiederholungsrezepten und Überweisungen verbindliche Abholzeiten zweimal am Tag festgelegt, um zusätzliche Menschenansammlungen während der Sprechzeit zu vermeiden. Ausnahme ist ab 1.1.24 das eRezept (=nur Medikamente), das Sie nicht mehr abholen müssen. Sie können die bestellten Überweisungen und Rezepte am nächsten Werktag zwischen 12 und 13 Uhr oder 17 und 18 Uhr abholen.  Wir stellen pro Tag mehrere hundert Rezepte und Überweisungen aus. Wenn Sie sich mit einem Termin hinter die lange Schlange an Patienten stellen müssen, die "doch nur kurz etwas abholen" wollen, dann werden Sie zu spät zu Ihrem Termin kommen und es ergeben sich für jeden deutlich längere Wartezeiten!

e-Rezept

Ab dem 1.1.24 müssen die Arztpraxen verpflichtend für verschreibungspflichtige Medikamente, die zuvor auf einem roten Rezept ausgedruckt werden mussten, ein eRezept ausstellen. Voraussetzung ist die bereits erfolgte Vorlage der eGK (elektronischen Krankenversicherungskarte) im laufenden Quartal. Für Sie gibt es dadurch gewisse Erleicherungen. Das Vorgehen ist wie folgt:

  1. eGK bereits in der Praxis eingelesen
  2. Medikament wird von Ihnen bestellt
  3. eRezept wird von der Praxis versendet
  4. Am nächsten Werktag können Sie Ihr(e) Medikament(e) ab 12 Uhr mit Ihrer eGK in der Apotheke Ihrer Wahl abholen

Sie sparen sich so den Weg in die Praxis zum Abholen Ihrer Rezepte.

Wichtig:

  • Die Apotheke kann Ihr eRezept erst nach Vorlage Ihrer eGK abrufen. Somit ist nicht gewährleistet, dass das Medikament auch am Lager ist und Sie es gleich mitnehmen können - das war aber auch schon zuvor mit den Papierrezepten so.
  • Nach wie vor müssen Betäubungsmittelrezepte, Verordnungen von Hilfs- und Heilmittel sowie Rezepte über Medikamente, die normalerweise nicht zu Lasten der Krankenversicherung zu verordnen sind, die Sie aber aufgrund einer bestimmten Erkrankung dennoch auf einem roten Rezept verschrieben bekommen, in der Praxis abgeholt werden (siehe Abholzeiten).

Bei Nutzung des für Sie kostenlosen Services von TerMed über das Bestellformular gibt es optional die Möglichkeit, Ihren Medikamentenplan online zu verwalten und so bequem die benötigten Medikamente nicht jedesmal neu eintippen zu müssen. Bei Nutzung der TerMed App für Ihr Mobiltelefon können Sie einfach Ihren aktuellen Medikamenten über das Scannen des aufgedruckten QR-Codes auf dem von uns ausgehändigten Medikamentenplan übernehmen.

Arbeitsunfähigkeit

Die Arbeitsunfähigkeit ist im Sozialgesetzbuch nicht definiert. In Gablers Wirtschaftslexikon ist zu lesen:
"[...]von der Rechtsprechung [...] des Bundessozialgerichts (BSG) herausgearbeiteter Begriff. Arbeitsunfähigkeit ist ein durch Krankheit oder Unfall hervorgerufener Körper- und Geisteszustand, aufgrund dessen der Versicherte seine bisherige Erwerbstätigkeit überhaupt nicht oder nur unter der in absehbar nächster Zeit zu erwartenden Gefahr der Verschlimmerung seines Zustandes weiter ausüben kann (BSGE 19, 179). [...] Arbeitsunfähigkeit liegt nicht vor, wenn der Versicherte in der Lage ist, eine der bisherigen Erwerbstätigkeit ähnliche, qualitativ gleichwertige, körperlich leichtere Tätigkeit zu verrichten." [Zitat aus [4] https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/arbeitsunfaehigkeit-29074]

Telefon-AU

Um Engpässe in der Patientenversorgung zu vemeiden, hat der Gesetzgeber im Rahmen der Coronapemie zunächst für Erkältungskrankheiten die Pflicht zur ärztlichen Inaugenscheinnahme vor Ausstellen des Attestes für leichte Erkältungskrankheiten ausgesetzt, später dann auf alle leichteren Erkrankungen erweitert. Allerdings betont der Gesetzgeber, dass

  • es im Ermessen der Ärztin oder des Arztes liegt, ob die Feststellung der AU telefonisch erfolgen kann oder eine Untersuchung unmittelbar persönlich nötig ist.
  • der Standard die unmittelbar persönliche Untersuchung bleibt.

zumal der Arzt haftet, wenn z.B. ein Schaden entsteht, weil telefonisch wegen Halsschmerzen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt wurde und er dabei selbstverständlich nicht die dick eitrigen Mandeln mit Notwendigkeit einer Antibiose beurteilen kann.

Kurzum: solange wir kurzfristig Termine in der Praxis zur Verfügung haben, werden wir Sie aufgrund der o.g. Vorgaben (siehe https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/t/telefonische-krankschreibung) in die Praxis bitten.

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Rezepte, Überweisungen & AU GZT (2)

Überweisungen und Rezepte

Überweisung

Eine Überweisung wird benötigt, wenn ein Arzt einen Patienten zu einem anderen Arzt entweder mit einem bestimmten Auftrag oder zur Mit- und Weiterbehandlung schickt. Natürlich könnten Sie auch ohne Überweisung beispielsweise zum Orthopäden gehen, aber mit einer Überweisung hat der Facharzt eine Berichtspflicht, d.h. es muss ein Brief über die Untersuchungsergebnisse an den Überweiser gehen. Dies ist für die Koordination und Lotsenfunktion des Hausarztes essentiell. Sind Sie im Hausarztprogramm eingeschrieben, so ist die Ausstellung einer Überweisung vor Besuch eines Facharztes sogar verpflichtend, damit Doppeluntersuchungen vermieden werden.

Rezept

Ein Rezept ist eine ärztliche Verordnung von Medikamenten, Heilmitteln (z.B. Physiotherapie) oder Hilsmitteln (z.B. Einlagen). Bei der Ausstellung von Rezepten gelten bestimmte, verbindliche Regeln für den Arzt, sodass vor allem bei der Erstausstellung zur Festlegung der Diagnose ein Arzt-Patientenkontakt unumgänglich ist.
  • Medikamente

    Es gibt im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung verschiedene Rezepte:

    • rot - verschreibungspflichtige Medikamente, die von der Kasse übernommen werden (ab 1.1.24 als eRezept)
    • blau - verschreibungspflichtige Medikamente, die von der Kasse nicht übernommen werden
    • grün - nicht verschreibungsfähige Medikamente, die der Arzt empfiehlt

    Im Bereich der privaten Krankenversicherung gibt es nur blaue Rezepte.

    Vor der Therapie steht die Diagnose. Wie schon erwähnt werden Erstverordnungen nur im Rahmen eines Arzt-Patientenkontakt vorgenommen. Auch müssen die Diagnosen zum Medikament stimmen, denn nicht bei jeden Beschwerden ist jedes Medikament zu verordnen (z.B. vorsorglich). Die Möglichkeit, Rezepte auch ohne Arzt-Patientenkontakt zu bestellen beschränkt sich somit auf Ihre Dauermedikation, die wir in Ihrem Medikamentenplan hinterlegt haben. Aber auch das ist nicht unbegrenzt möglich, denn der Arzt hat die Verpflichtung, die Therapie zu überwachen und so müssen wir Sie in regelmäßigen Abständen auch einmal persönlich sehen, um dieser Verpflichtung nachzukommen. Auch muss vom Arzt eine neue Verordnung verweigert werden, wenn der Verdacht aufkommt, dass die Medikamente in zu hoher Menge eingenommen werden, weil in unplausibel kurzen Abständen erneut ein Rezept verlangt wird. Wieviele Tabletten Sie nach der vorgegebenen Dosierung noch zu Hause haben müssten, zeigt uns unsere Software an.

    Ein Rezept ist ein wichtiges Dokument! Allenfalls einmalig kann in Ausnahmefällen ein Duplikat eines verlorenen Rezepts ausgestellt werden. Fällt jedoch auf, dass Rezepte mehrfach "verloren", "aus dem Autofenster geflogen" oder sonstwie abhanden gekommen sind, kann kein erneutes Rezept ausgestellt werden, denn es ist nicht nachvollziehbar, ob die Einzelrezepte nicht doch in mehreren verschiedenen Apotheken eingelöst worden sind. Über die Krankenkasse ist dieser Beweis auch erst Monate später zu führen, wenn es schon zu spät ist und ggf. 500 Tabletten eines potentiell gefährlichen Medikaments zu Hause herumliegen. Dies sollte mit dem eRezept auch nicht mehr vorkommen.

    Apotheken sind bereits seit 2007 dazu verpflichtet, rezeptierte Medikamente gegen preisgünstigere Alternativen auszutauschen, sofern der Arzt nicht durch Setzen des "aut-idem" Kreuzes aufgrund einer nachweisbaren Allergie / einer lebensgefährlichen Nebenwirkung gegen ein inhaltsgleiches Alternativpräparat einen Austausch verboten hat. "Das blaue wirkt aber bei mir besser" oder "Ich habe schon immer das bekommen" gilt hierbei nicht als Begründung für das Setzen des Kreuzes auf dem Rezept. Sie haben jedoch die Möglichkeit, Ihr Wunschmedikament dennoch zu bekommen. Die Versicherten können frei wählen und sich auch für ein anderes als das rabattierte / rezeptierte Medikament in der Apotheke entscheiden. Wer das so will, bezahlt zunächst sein Wunschmedikament in der Apotheke aus eigener Tasche. Dann kann er die Rezeptkopie bei seiner Krankenkasse zur Erstattung einreichen. Wie das geht sowie weitere Regelungen zu Verordnung und Zuzahlung können Sie unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/zuzahlung-und-erstattung-arzneimittel.html nachlesen.
    Aus Gründen des uns auferlegten Wirtschaftlichkeitsgebots dürfen wir uns nicht über die genannten Regeln hinwegsetzen und auch nicht erneut 100 Tabletten eines Wunschmedikaments verschreiben, wenn zu Hause noch 100 Tabletten des vom Apotheker herausgegebenen Präparats vorhanden sind. Wir bitten hier um ihr Verständnis.

  • Heilmittel (z.B. Physiotherapie)

    Heilmittel unterliegen einer sogenannten Budgetierung und dürfen vom Arzt noch nicht einmal bei vorliegendem Bedarf in beliebiger Höhe verordnet werden. Es gibt Vorgaben bezüglich der Menge bei der individuellen Diagnose des Patienten und Vorgaben was die Gesamtzahl aller Verordnungen der Praxis pro Quartal betrifft. Bei Überschreitung zahlt die verordnende Arztpraxis, nicht der Patient, nicht der Physiotherapeut, sodass von vornherein auf eine wirtschaftliche Verordnungsweise geachtet werden muss, da sonst bei Ausschöpfen des Praxisbudgets auch dringend notwendige Verordnungen (wie z.B. nach Operation, Fraktur o.ä.) nicht mehr ausgestellt werden können.

    Das Budget der Hausärzte pro Quartal beträgt insgesamt 39,67€ für Patienten im Rentenalter und 12,08€ für alle anderen.
    Folge ist, dass wir nur jedem 13. Patienten unter 63 Jahren überhaupt ein Physiotherapierezept (mit 6 Behandlungen) ausstellen können, da das Rezept schon 144,48€ kostet, wir aber nur 12,08€ pro Patient verordnen dürfen. Benötigt dieser dann eine Folgeverordnung, müssen weitere 13 Patienten darauf verzichten usw. Bei Rentnern sieht es etwas besser aus, hier können wir immerhin jedem 4. Patienten ein Rezept ausstellen.

    Uns kosten die Gespräche über die Verordnungen viel Zeit und Argumente wie "Aber der Physiotherapeut hat gesagt, ich brauche nochmal....", "Ich hab doch schon immer wegen dem Rücken Massagen bekommen, warum jetzt nicht mehr?", "Ich zahle so viel Beiträge und hab in den letzten Jahren nie ein Rezept gebraucht..." hören wir tagtäglich. Sie bringen Ihren Arzt jedoch nicht aus der o.g. Pflicht zur wirtschaftlichen Verordnung und den Limitierungen des Budgets.
    Wo immer möglich, versuchen wir zu prüfen, ob bei Ihnen eine bestimmte Diagnose vorliegt, für die die Krankenkassen einen besonderen Bedarf akzeptieren und von der Budgetierung befreit haben. Dies sind z.B. Heilmittel nach Hirnblutung/Schlaganfall (längstens 1 Jahr nach Ereignis), Osteoporose mit Wirbelkörperbruch (längstens 6 Monate nach Ereignis), Implantation einer Hüft- oder Kniegelenkprothese (längstens 6 Monate nach Ereignis), Bandscheibenvorfall MIT Nervenausfall (längstens 6 Monate nach Ereignis) u.v.m.

    Sie als Patient aber auch wir als Ärzte ärgern uns über die Vorgaben, aber sie erfüllen auch ihren Zweck. Wenn jeder im Solidarsystem alles unbegrenzt in Anspruch nehmen würde, dann wäre der monatliche Krankenkassenbeitrag nicht bei 14,6%, sondern um ein Vielfaches höher.

    Erstverordnungen oder Änderungen der Therapie werden NUR in der Sprechstunde vorgenommen, Folgeverordnungen werden auch nur dann per Bestellung ausgestellt, wenn eine der Diagnosen vorliegt, bei denen ein längerfristiger Behandlungsbedarf (Beispiele s.o.) besteht. Dies muss von einem Arzt in jedem Einzelfall überprüft werden, weshalb es auch einmal Tage dauern kann, bis wir ein Rezept freigeben können.

  • Hilfsmittel

    Hilfsmittel müssen aufgrund der verpflichtenden Angabe der Diagnose auf dem Rezept für die Genehmigung der Kostenübernahme in der Sprechstunde rezeptiert werden. 

Rezepte über Ihre Dauermedikation und Überweisungen können Sie auf verschiedene Arten bei uns bestellen:

  • Bestelltelefon 07671-99230-26
  • Telefax 07671-99230-19
  • Vor Ort über das Ausfüllen unseres Bestellformulars, das sowohl im Foyer im EG als auch an der Anmeldung ausliegt
  • Online über unser Bestellformular s.u.
  • Neu: Online über unsere Patienten-APP

Wichtig ist, dass Sie uns im aktuellen Quartal Ihre elektronische Krankenversicherungskarte bereits vorgelegt haben.

Wir haben für die ja planbaren Bestellungen von Wiederholungsrezepten und Überweisungen verbindliche Abholzeiten zweimal am Tag festgelegt, um zusätzliche Menschenansammlungen während der Sprechzeit zu vermeiden. Ausnahme ist ab 1.1.24 das eRezept (=nur Medikamente), das Sie nicht mehr abholen müssen. Sie können die bestellten Überweisungen und Rezepte am nächsten Werktag zwischen 12 und 13 Uhr oder 17 und 18 Uhr abholen.  Wir stellen pro Tag mehrere hundert Rezepte und Überweisungen aus. Wenn Sie sich mit einem Termin hinter die lange Schlange an Patienten stellen müssen, die "doch nur kurz etwas abholen" wollen, dann werden Sie zu spät zu Ihrem Termin kommen und es ergeben sich für jeden deutlich längere Wartezeiten!

e-Rezept

Ab dem 1.1.24 müssen die Arztpraxen verpflichtend für verschreibungspflichtige Medikamente, die zuvor auf einem roten Rezept ausgedruckt werden mussten, ein eRezept ausstellen. Voraussetzung ist die bereits erfolgte Vorlage der eGK (elektronischen Krankenversicherungskarte) im laufenden Quartal. Für Sie gibt es dadurch gewisse Erleicherungen. Das Vorgehen ist wie folgt:

  1. eGK bereits in der Praxis eingelesen
  2. Medikament wird von Ihnen bestellt
  3. eRezept wird von der Praxis versendet
  4. Am nächsten Werktag können Sie Ihr(e) Medikament(e) ab 12 Uhr mit Ihrer eGK in der Apotheke Ihrer Wahl abholen

Sie sparen sich so den Weg in die Praxis zum Abholen Ihrer Rezepte.

Wichtig:

  • Die Apotheke kann Ihr eRezept erst nach Vorlage Ihrer eGK abrufen. Somit ist nicht gewährleistet, dass das Medikament auch am Lager ist und Sie es gleich mitnehmen können - das war aber auch schon zuvor mit den Papierrezepten so.
  • Nach wie vor müssen Betäubungsmittelrezepte, Verordnungen von Hilfs- und Heilmittel sowie Rezepte über Medikamente, die normalerweise nicht zu Lasten der Krankenversicherung zu verordnen sind, die Sie aber aufgrund einer bestimmten Erkrankung dennoch auf einem roten Rezept verschrieben bekommen, in der Praxis abgeholt werden (siehe Abholzeiten).

Bei Nutzung des für Sie kostenlosen Services von TerMed über das Bestellformular gibt es optional die Möglichkeit, Ihren Medikamentenplan online zu verwalten und so bequem die benötigten Medikamente nicht jedesmal neu eintippen zu müssen. Bei Nutzung der TerMed App für Ihr Mobiltelefon können Sie einfach Ihren aktuellen Medikamenten über das Scannen des aufgedruckten QR-Codes auf dem von uns ausgehändigten Medikamentenplan übernehmen.

Arbeitsunfähigkeit

Die Arbeitsunfähigkeit ist im Sozialgesetzbuch nicht definiert. In Gablers Wirtschaftslexikon ist zu lesen:
"[...]von der Rechtsprechung [...] des Bundessozialgerichts (BSG) herausgearbeiteter Begriff. Arbeitsunfähigkeit ist ein durch Krankheit oder Unfall hervorgerufener Körper- und Geisteszustand, aufgrund dessen der Versicherte seine bisherige Erwerbstätigkeit überhaupt nicht oder nur unter der in absehbar nächster Zeit zu erwartenden Gefahr der Verschlimmerung seines Zustandes weiter ausüben kann (BSGE 19, 179). [...] Arbeitsunfähigkeit liegt nicht vor, wenn der Versicherte in der Lage ist, eine der bisherigen Erwerbstätigkeit ähnliche, qualitativ gleichwertige, körperlich leichtere Tätigkeit zu verrichten." [Zitat aus [4] https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/arbeitsunfaehigkeit-29074]

Telefon-AU

Um Engpässe in der Patientenversorgung zu vemeiden, hat der Gesetzgeber im Rahmen der Coronapemie zunächst für Erkältungskrankheiten die Pflicht zur ärztlichen Inaugenscheinnahme vor Ausstellen des Attestes für leichte Erkältungskrankheiten ausgesetzt, später dann auf alle leichteren Erkrankungen erweitert. Allerdings betont der Gesetzgeber, dass

  • es im Ermessen der Ärztin oder des Arztes liegt, ob die Feststellung der AU telefonisch erfolgen kann oder eine Untersuchung unmittelbar persönlich nötig ist.
  • der Standard die unmittelbar persönliche Untersuchung bleibt.

zumal der Arzt haftet, wenn z.B. ein Schaden entsteht, weil telefonisch wegen Halsschmerzen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt wurde und er dabei selbstverständlich nicht die dick eitrigen Mandeln mit Notwendigkeit einer Antibiose beurteilen kann.

Kurzum: solange wir kurzfristig Termine in der Praxis zur Verfügung haben, werden wir Sie aufgrund der o.g. Vorgaben (siehe https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/t/telefonische-krankschreibung) in die Praxis bitten.

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