Die telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung per Telefon
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist eine Urkunde, die einen Gesundheitszustand attestiert, der auf Basis der persönlichen Inaugenscheinnahme / Untersuchung des Patienten basiert. Dabei muss der Arzt feststellen, dass der Patient die berufliche Tätigkein momentan nicht oder nur unter Inkaufnahme einer Verschlechterung des Gesundheitszustands ausführen kann. Die Vorstellungspflicht / persönliche Inaugenscheinnahme ist derzeit NUR bezüglich Atemwegsinfekten ausgesetzt, dies ist befristet bis 31.3.2023.
Bei wie heute (27.2.23) über 70 angeforderten Telefon AUs können Sie sich vorstellen, dass wir nach der Sprechstunde ab 20 Uhr noch Stunden am telefonieren sind und deshalb nicht immer ALLE Rückrufe am selben Tag erledigen können. Deshalb nehmen Sie diese Regelung mit Bedacht in Anspruch und nutzen Sie Ihre 3 Karenztage nach Arbeitsrecht aus, wenn sie nicht absehbar länger erkrankt sind. Auch weisen wir darauf hin, dass genau EIN Rückrufversuch erfolgt. Bei einer Erkrankung, die es nicht erlaubt zu arbeiten, sollte man eigentlich telefonisch zu Hause erreichbar sein.