Wie umgehen mit verbalen und tätlichen Übergriffen auf Gesundheitspersonal?
Das Zeigen eines Vogels im Straßenverkehr wird mit 20 bis 30 Tagessätzen bestraft. Derlei Beleidigungen dulden wir in der Praxis nicht und werden dies in Zukunft konsequent zur Anzeige bringen!
Verbale Aggressionen und tätliche Übergriffe auf Gesundheitspersonal nahmen in den letzten Jahren zu und haben während der Pandemie noch einmal deutlich an Brisanz gewonnen. Dies lesen wir sowohl in den Veröffentlichungen der allgemeinen Presse als auch in der Fachliteratur. In der Rechtsprechung hat man als Konsequenz hieraus bereits besonders die Rettungsdienste in Schutz genommen.
Der ländliche Raum war hier immer etwas verschont geblieben, aber auch wir mussten in den vergangenen Jahren bereits wiederholt die Polizei in die Praxis rufen. Ganz gravierend nimmt die Anspruchshaltung "jetzt, sofort, gleich, ICH" zu, das steht in Widerspruch zu den zunehmenden Personalproblemen im Gesundheitsbereich, der nicht nur durch Ärzte- und Fachkräftemangel auf dem Land, sondern auch dadurch bedingt ist, dass durch verbale Übergriffe und Anfeindungen Personal in andere Bereiche abwandert. Man sägt aktiv an dem Ast, auf dem man sitzt, wenn sich die Unzufriedenheit über die Welt, die Situation mit Krieg, Energiekrise, Inflation, Corona oder Ärger über am Anschlag für die Patienten arbeitende Arztpraxen weiterhin so entlädt.
Wie mit einem Patienten umgehen, der bei fehlender Akzeptanz der uns auferlegten offiziellen Regeln bezüglich Medikamentenverordnung, Verordnung von Heilmitteln oder Hygienemaßnahmen (Maskenpflicht) oder aber gegen unser Hausrecht verstößt? Zunächst einmal wird erklärt, was nicht geht und warum es nicht geht. Wenn dann aber am Telefon, noch schlimmer an der Anmeldung oder im Wartezimmer diskutiert oder gar geschrien wird? Unsere Ärzte sind in Sachen Deeskalation geschult, oft fehlt jedoch auch die Zeit, hier lange zu erklären, was eigentlich klar sein müsste. Aber was, wenn unsere Angestellten am Telefon angegangen werden oder gar alles nichts hilft, öffentlich Vorwürfe wie „Das ist unterlassene Hilfeleistung“ oder sogar Drohungen ausgesprochen werden wie „Ich weiß alles über Sie, ich weiß wo Sie wohnen, ich mache ihnen Ihr Leben zu Hölle!“ ?
Sollte innerhalb einer Frist keine Entschuldigung für das Verhalten kommen, legen wir dem Patienten nahe, seine Akte abzuholen und die Praxis zu wechseln, da das Arzt-Patienten Verhältnis, das auf gegenseitigem Vertrauen beruht, zerrüttet ist. In schwereren Fällen wird ein Hausverbot ausgesprochen. Zudem informieren wir proaktiv die Ärztekammer, um uns juristisch abzusichern und erstatten bei Nötigung, bei Mobbing- / Stalking per Email, erst recht aber bei körperlicher Gewalt auch eine Anzeige bei der Polizei.
Jede Praxis muss auch bei Hausverbot die betreffende Person im lebensbedrohlichen Notfall behandeln, ihren Ärger und auch die Angst der Mitarbeiter für einen Moment ignorieren, hierzu zählen jedoch keine Rückenschmerzen, verstopfte Nase, ein Covidtest, der ohne Gefahr für Leib und Leben auch woanders vorgenommen werden kann, oder die Ausstellung von Rezepten und Überweisungen. Die scheinbare Lösung: "Dann bin ich halt jedesmal ein Notfall" (und benehme mich weiterhin so) - greift also nicht.
Wir verstehen, dass der ein oder andere einmal nicht zufrieden ist, sind aber immer offen für konstruktive Kritik und für ein ruhiges Gespräch, in dem wir erklären, warum die Dinge so sind wie sie nun mal sind, sofern es unsere knappe Zeit zulässt. Wir müssen aber auch unser Personal schützen!
Weiterhin haben wir auch einfach nicht die Zeit, uns am Telefon wegen der Umsetzung der rechtlichen Vorgaben bezüglich der Verordnung von Medikamenten und Heilmitteln, die teilweise schon seit 2002 bestehen, beschimpfen zu lassen. Auch wer auffällig häufig hintereinander Rezepte verliert und rein rechnerisch Tabletten für ein ganzes Jahr zu Hause haben müsste und damit kein neues Rezept mehr bekommt, weil entweder ein Medikamentenabusus oder etwas schlimmeres zu vermuten ist, hat kein Recht, uns für die Verweigerung einer erneuten Verordnung unverschämt anzugehen. Dies betrifft auch unsere organisatorische Regelungen, oder diskutiert man mit dem Bäcker darüber, warum man nicht von jedem Brötchen zum Probieren abbeißen darf oder warum er keine Wurst verkauft?
In Zeiten zunehmenden Personalmangels in Arztpraxen und abnehmender zeitlicher wie finanzieller Ressourcen verhängen die meisten Praxen bereits einen Aufnahmestop für Neupatienten. Das Obere Wiesental kann sich glücklich schätzen, dass es noch eine ärztliche Versorgung vor Ort gibt. Was es heißt, hierfür doch etliche Kilometer weiter fahren zu müssen oder bei fehlendem Hausarzt unzählige Stunden in einer Notaufnahme zu verbringen, dürfen sich die überlegen, denen es nicht gelingt, sich zu beherrschen.
Dr.med. Martin Honeck für die Teilhaber
UNSERE IDEE FÜR IHRE GESUNDHEIT ...
ist es, die Zukunft der medizinischen Versorgung auf dem Lande zu sichern. Innovative Formen der medizinischen Versorgung und die fachübergreifende Kooperation zwischen Ärzten und anderen Anbietern von Gesundheitsleistungen unter einem Dach ist unser Konzept hierfür. Wir sind der Meinung, dass die Bevölkerung des Oberen Wiesentals sowohl einen Anspruch auf eine zukunftssichere hausärztliche und notfallmedizinische Versorgung als auch auf therapeutische Angebote rund um die Gesundheit hat. Hierfür setzen wir uns ein. Informieren Sie sich auf unserer Seite über unsere Leistungen, Ausstattung, Räumlichkeiten und die Menschen, die Sie bei Ihrem Besuch im Gesundheitszentrum Todtnau willkommen heißen!
Wichtig: Im Notfall versorgt
Sie sind rund um die Uhr bei gesundheitlichen Problemen versorgt! Aus aktuellem Anlass möchten wir noch einmal daran erinnern, bei welchem Problem Sie sich an welche Stelle wenden können:
Nicht lebensgefährliche Notfälle werktags 8-18h | Ihr Hausarzt. Telefonische Erreichbarkeit sowie etwaige Vertretung veröffentlichen wir mittels Aushängen sowie hier auf der Homepage->Termine. |
Nicht lebensgefährliche Notfälle nachts, an Feiertagen und Wochenenden | Hausärztlicher Notdienst, erreichbar über 116 117. Zusätzlich gibt es im Landkreis die Notfallpraxis und die Kindernotfallpraxis in Lörrach. Mehr Informationen wie Öffnungszeiten und Adressen erhalten Sie hier. |
Lebensgefährliche Notfälle 24h | Rund um die Uhr ist der Rettungsdienst (RTW und Notarzt) über die 112 erreichbar. |
Diese Rund-um-die-Uhr Erreichbarkeit fordert von den im Gesundheitswesen tätigen Menschen ein großes Maß an Engagement bis hin zu Aufopferung ab. Deshalb müssen wir auch dringlichst darum bitten, die Strukturen auch so zu nutzen, wie sie vorgesehen sind.
Aktuelle Hinweise über das Tragen von FFP2 Masken in unseren Arztpraxen
Ab dem 7. April 2023 fällt die Maskenpflicht in Arztpraxen weg, nicht jedoch für Patienten mit Atemwegsinfekten.
Wir haben in unserer Praxis das Recht, Hygienemaßnahmen - zu denen auch das Tragen von Masken gehören kann - anzuordnen, um den Schutz anderer Patienten und des Praxispersonals vor Infektionen zu gewährleisten. Dieses Recht ergibt sich aus dem Organisationsrecht der Ärztin bzw. des Arztes für die Praxis, der Pflicht, ein Hygienekonzept vorzuhalten sowie ggf. aus den Schutzinteressen Dritter, denen der Arzt als Garant ebenfalls rechtlich verpflichtet ist. Im Rahmen dessen entscheiden wir hier auch, ob nach den konkreten Gegebenheiten unserer Praxis (z.B. räumliche Gegebenheiten, Vulnerabilität der Patienten) eine FFP2-Maske zu tragen ist oder ob darauf verzichtet werden kann.
Bitte beachten Sie
Arztpraxis
- Die gesamte Sprechstunde (Todtnau und Schönau) erfolgt nur noch mit vorheriger telefonischer Anmeldung unter 07671-992300. Stellen Sie sich ohne Termin vor und es handelt sich nicht um einen Notfall, der es rechfertigt, alle anderen Patienten MIT Termin warten zu lassen, so werden wir Ihnen einen Termin an der Anmeldung geben.
- Damit sich nicht allzu viele Patienten gleichzeitig in der Praxis aufhalten, beachten Sie bitte die geänderten Abholzeiten für Rezepte und Überweisungen: 12-13h und 17-18h.
- Patienten mit Infektionen der Atemwege werden in unseren Praxen ab 1.4.2023 wieder in einer gemeinsamen Sprechstunde mit allen anderen Beratungsanlässen behandelt. Wir bemühen und, die Wartezonen zu trennen und müssen, weil das nicht lückenlos garantiert werden kann, auf dem Tragen einer FFP2 Maske bestehen.