AGB Terminvereinbarung Regionaler Arbeitsmedizinischer Dienst Honeck & Kollegen GmbH
Ausfallhonorar – Regelung bei nicht wahrgenommenen Terminen
Um einen reibungslosen Ablauf und eine faire Planung für alle Beteiligten zu gewährleisten, gelten folgende Bedingungen für vereinbarte Termine beim Regionalen Arbeitsmedizinischen Dienst Honeck&Kollegen GmbH:
1. Terminabsagen und Verschiebungen
Vereinbarte Termine sind verbindlich. Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir um rechtzeitige Absage – mindestens 24 Stunden vor dem Termin.
2. Ausfallhonorar bei kurzfristiger Absage oder Nichterscheinen
Bei Absagen weniger als 24 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen ohne Absage behalten wir uns vor, ein Ausfallhonorar in Höhe von 100 % der vereinbarten Vergütung zu berechnen. Der Anspruch ergibt sich aus § 615 BGB, wonach wir den Anspruch auf Vergütung behalten, wenn ein vereinbarter Termin ohne rechtzeitige Absage nicht wahrgenommen wird. Dies gilt insbesondere, wenn der Termin exklusiv für Sie reserviert wurde und kurzfristig nicht neu vergeben werden kann.
3. Kulanzregelung
In Einzelfällen kann auf das Ausfallhonorar verzichtet werden – etwa bei nachweislich unvorhersehbaren Ereignissen. Bitte sprechen Sie uns an.
4. Anerkennung der Regelung
Mit der Terminvereinbarung erkennen Sie diese Regelung an. Sie dient der Fairness gegenüber anderen Kunden und der Absicherung unserer betrieblichen Abläufe.